Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO
»Eine klare und übersichtliche Gliederung, umfassende Nachweise von Schrifttum und eine vertiefte Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung ermöglichen den schnellen und zielgerichteten Zugriff und die verlässliche Klärung von Zweifelsfragen und machen den Kommentar so zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel.«
Dr. Bernd Köster, BayVBl 6/2026
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