Dr. Clara Herz‘ Dissertation wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München ausgezeichnet
Im vergangenen Jahr ist Dr. Clara Herz‘ Dissertation „Die konkrete Normenkontrolle in Strafsachen“ bei uns erschienen. Die Arbeit wurde nun mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München ausgezeichnet. Zuvor war die Arbeit bereits mit einem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet worden.
Um die Verfassungsmäßigkeit von Strafnormen oder einzelner strafprozessualer Regelungen verbindlich klären zu lassen, können – und müssen – sich die Strafgerichte gegebenenfalls im Wege einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die preisgekrönte Untersuchung zeigt dabei nicht nur typische Konstellationen im Straf- und Strafverfahrensrecht auf, sondern beleuchtet auch die zahlreichen Rechtsprobleme, die das Verfahren der konkreten Normenkontrolle in Strafsachen aufwirft. Kritikpunkte an der geltenden Fassung und Praxis des Art. 100 Abs. 1 GG werden abschließend in einem Reformvorschlag zusammengeführt.