Produktrecht im 21. Jahrhundert

06.03.2024

Produktrecht im 21. Jahrhundert: Produkt und System

Von Philipp Reusch

35 Verordnungen haben Parlament und Rat der EU im Jahr 2023 verabschiedet. Im Produktrecht im weiteren Sinne wird vieles erneuert und manches erstmals geregelt. Am 10. Mai wurde die Produktsicherheitsverordnung ((EU) 2023/988) ausgefertigt, die die Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ersetzen wird. Am 31. Mai folgte die Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, kurz: EUDR ((EU) 2023/1115). Am 14. Juni wurde die Maschinenverordnung unterzeichnet ((EU) 2023/1230), die der Richtlinie von 2006 nachfolgt. Auch die Batterieverordnung vom 12. Juli ((EU) 2023/1542) wird die Richtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen. Nicht mehr im Jahr 2023 verabschiedet wurde die Neufassung der Produkthaftungsrichtlinie. Nachdem am 24. Januar 2024 jedoch der im Trilog vereinbarte Text durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat angenommen wurde, wird – voraussichtlich – die Annahme im Parlament und abschließend im Rat erfolgen.

Systemimmanente Produktkonformität

Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Rechtsakten wird notwendig sein und vielfach neue rechtliche Fragestellungen aufwerfen. Die Detailarbeit kann aber hinter einem Blick auf die Gemeinsamkeiten inhaltlicher Art zurückstehen, die über den „Neuen Ansatz“ (New Legislative Framework) hinausreichen. So dürfen beispielsweise Hersteller auch nach der zukünftigen Produktsicherheitsverordnung (weiterhin) nur sichere Produkte vertreiben. Die für diese Feststellung erforderlichen technischen Unterlagen aber sind – durchgängig über die gesamte Produktherstellung hinweg – auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei Serienfertigung ist ein geeignetes Verfahren zur Wahrung der Produktkonformität umzusetzen. Es müssen Meldewege (Verbraucher an Hersteller und umgekehrt sowie Hersteller an Lieferkette und umgekehrt) und ein internes Beschwerdemanagement bestehen.

 

Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sind „relevante Rohstoffe“ im Sinne der EUDR. Damit sie in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen die Marktteilnehmer ihre Sorgfalt durch eine Sorgfaltserklärung unter Beweis stellen. Sorgfältig ist, wer die Artikel 9 bis 11 beachtet. Genannt sind dort zunächst Anforderungen an Informationen, die der Marktteilnehmer zu sammeln, zu organisieren, auszuwerten und aufzubewahren hat. Darauf aufbauend ist die Gefahr zu bewerten, dass Produkte in Verkehr gebracht werden, die nichtkonform sind („Risiko“). Was dabei „insbesondere“ zu berücksichtigen ist, erstreckt sich auf 14 Buchstaben. Kommt dabei heraus, dass ein (nicht nur vernachlässigbares) Risiko bestehen sollte, muss dieses gemindert werden. Das bedeutet für manche die Erstellung von Modellverfahren für Risikomanagement, Berichterstattung, Aufzeichnung, interne Kontrolle und Compliance-Management. Sorgfalt bedeutet aber auch, die eigene Sorgfaltspflicht zu regeln (Artikel 12). Wenigstens jährlich muss das überprüft werden.

 

Die 30 Artikel der Batterierichtlinie hatte der deutsche Bundestag in 23 Paragraphen (zuletzt: 31) überführt. Mit der Wahl der Verordnung als Gesetzgebungsinstrument entfällt das zukünftig. Doch auf Betroffene (wer Batterien in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt) kommt einiges zu: Auf 96 Artikel folgen 15 Anhänge. Während die Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen streng produktbezogen sind, sind die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen teilweise vorverlagert.

Marktüberwachung

Es wird längst nicht mehr nur an der Schnittstelle zwischen Produkt und Markt überprüft, ob ein Endprodukt konform oder nichtkonform ist. Vielmehr sind die Anforderungen an Prozesse ein integraler Bestandteil nahezu aller neuen Regelwerke, die Selbstorganisation ist ein systemischer Ansatz.

Compliance

All dieser Anforderungen Herr zu werden (= Compliance als Ergebnis), setzt ein Compliance-Management-System voraus. Es genügt jedoch nicht mehr, den Gesetzestext zu analysieren und daraus unmittelbare Verhaltenspflichten abzuleiten. Vielmehr muss die betriebliche Prozesslandschaft untersucht werden, um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sicherstellen zu können (Schlagwörter: Lieferkette, Vernetzung, personenbezogene Daten, lebensmittelähnlich).

 

Diese Entwicklungen sind auch in 2024 Schwerpunkt des „Product Compliance Dialog“ in Berlin. Über 20 Referenten aus Verwaltung, Unternehmen und Beratung werden sich am 25. und 26. April 2024 am Spreeufer in Berlin zu zahlreichen der hier angesprochenen Themen – und manchen anderen – mit über 100 Teilnehmern austauschen.

 

 

Philipp Reusch ist Rechtsanwalt und Gesellschafter-Geschäftsführer bei reuschlaw. Er betreut vor allem Mandate in den Bereichen Product Compliance Management Systeme und Marktmaßnahmen.