Verwertungsgesellschaft Wort
Verwertungsgesellschaft Wort
Die Meldung bei der VG Wort
Die VG Wort ist eine Institution, die von Autorinnen und Autoren einerseits und Verlagen andererseits gemeinsam getragen wird. Sie hat die Aufgabe, die Gebühren für die urheberrechtlich geschützte Nutzung von Büchern und Zeitschriften einzusammeln und an Autorinnen und Autoren sowie Verlage zu verteilen. In der Vergangenheit konnte sie diese Aufgabe hervorragend und effizient erfüllen, weil die VG Wort die Interessen gebündelt hat und es daher nicht möglich war, Autorinnen und Autoren gegen Verlage auszuspielen. Konkrete Bedeutung hatte diese gemeinsame Vertretung etwa bei der (rückwirkenden) Durchsetzung der Ansprüche gegen die Hersteller von Kopiergeräten. Es entspricht daher nicht nur dem Auftrag, den der Gesetzgeber den Verwertungsgesellschaften zugewiesen hat, sondern auch den eigenen Interessen der Betroffenen, die VG Wort zu stärken – und ihre solidarische Struktur beizubehalten.
Wenn Sie Ihr Werk bei der VG Wort melden, profitieren Sie einerseits von den nicht unerheblichen Ausschüttungen, die jedes Jahr, in der Regel im Frühsommer für die im letzten Jahr erschienenen Bücher und Zeitschriften verteilt werden. Andererseits haben Sie die Möglichkeit, Ihren Verlag an dieser Ausschüttung zu beteiligen.
Was müssen Sie tun?
Der Aufwand hält sich in Grenzen.
Bitte beachten: Die folgenden Ausführungen gelten nur für Autorinnen und Autoren, die in Deutschland leben! Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, müssen Sie sich an die für Ihr Heimatland zuständige Verwertungsgesellschaft wenden. In Österreich ist das die literar mechana, in der Schweiz pro litteris.
Wenn Sie Fragen zu den Details des im Folgenden dargestellten Meldeverfahren haben, sollten Sie sich direkt an die VG Wort wenden, da wir keine Möglichkeit haben, auf Ihre Daten bei der VG Wort zuzugreifen und die Kolleginnen und Kollegen in München wesentlich besser über die technischen Details Bescheid wissen als wir.
- Sie brauchen einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort. Wie dieser Vertrag geschlossen wird, erfahren Sie von der VG Wort: (www.vgwort.de)
- Wenn Sie einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, bekommen Sie eine Karteinummer. Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, kann Ihnen leider nur de VG Wort helfen. Wir haben keinen Zugriff auf diese Daten.
- Mit der Karteinummer können Sie sich im elektronischen Meldesystem der VG Wort registrieren (tom.vgwort.de). In diesem Meldesystem können Sie zunächst die Druckfassung Ihrer Werke melden. Diese fallen in den Bereich Wissenschaft. Folgen Sie den Hinweisen des Meldesystems. Die meisten Informationen, die die VG Wort von Ihnen braucht, können Sie den Belegexemplaren entnehmen.
Sie werden unter anderem nach dem Umfang Ihres Werkes gefragt:
- Für ganze Bücher kommt es hier auf die Zahl der Druckseiten an. Die ist einfach zu finden und steht immer unten außen auf der letzten Seite Ihres Werkes.
- Für Beiträge in Büchern und Zeitschriften kommt es auf Normseiten zu je 1.500 Zeichen an.
- Um die Zeichenzahl zu ermitteln, nehmen Sie bitte die jeweils letzte Manuskriptfassung und zählen mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm die Zeichen (bitte beachten, dass auch Leerzeichen und Fußnoten mitgezählt werden!).
- Bei vielen unserer Werke haben wir Ihnen mit dem 1. Umbruch eine Übersicht für die Meldung bei der VG Wort geschickt, die Sie für die Meldung nutzen können. Spätere Änderungen des Textes sind dabei allerdings nicht berücksichtigt.
- Eine Meldung erfolgt erst dann, wenn eine bestimmte Klickzahl überschritten wurde. Die VG Wort teilt uns einmal jährlich die entsprechenden Zählpixel mit, damit wir die Meldung vervollständigen können.
- Wenn Sie uns Ihre Karteinummer mitgeteilt haben, fügen wir diese Karteinummer der Meldung bei. Damit kann die VG Wort Sie als Autor:in zuordnen und Sie automatisch informieren, dass Sie sich der Verlagsmeldung hinzufügen können.
- Wenn wir Ihre Karteinummer noch nicht haben, können Sie sie uns per Mail übermitteln, oder – wenn wir Sie in der Vergangenheit schon angeschrieben hatten – direkt hier eingeben. Und selbst, wenn wir Ihre Karteinummer noch nicht haben sollten, können Sie unsere Meldungen im METIS-System der VG Wort durchsuchen. Näheres zu dieser Suchfunktion erfahren Sie wiederum bei der VG Wort.
- Es kann durchaus sein, dass Sie im System der VG Wort keine Meldungen finden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Aus unserer Erfahrung gibt es zwei zentrale Gründe, warum Autor:innen ihre Werke (noch) nicht finden:
- Zum einen kann es sein, dass die Veröffentlichung schlicht zu neu ist: Die Zählung beginnt zwar sofort mit der Online-Veröffentlichung. Die Anfrage der VG Wort bei uns und die Lieferung der Daten von uns an die VG Wort erfolgen aber nur einmal im Jahr.
- Zum anderen kann es sein, dass die von der VG Wort festgelegte Zugriffs-Schwelle für die Ausschüttung noch nicht erreicht wurde. Diese Schwelle ist relativ hoch und wird insbesondere bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen nur ausnahmsweise erreicht. Wird sie verfehlt, beginnt die Zählung jedes Jahr von Neuem.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen hier keine Auskünfte geben können, da wir keinen Zugriff auf Ihre Daten bei der VG Wort haben.
Die Ausschüttungen der VG Wort sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) und im Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) geregelt. § 63a Abs. 2 S. 1 UrhG und § 27b VGG sehen eine Beteiligung der Verlage an diesen Vergütungsansprüchen vor. Diese Beteiligung wird durch die internen Satzungen der VG Wort weiter konkretisiert. Wir freuen uns, dass die Gesetzgeber in Europa und im Bund sowie die Gremien der VG Wort, in denen sowohl Vertreter der Urheber:innen als auch der Verlage zusammenwirken, damit einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben, dass die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht nur von ihrer ökonomischen Verwertbarkeit abhängt.
Die meisten unserer Werke sind auch elektronisch verfügbar. Diese Fassung kann eigenständig gemeldet werden. Mittlerweile nutzen wir sowohl in BeckOnline als auch in der Nomos eLibrary die sogenannten METIS-Zählpixel, mit denen die Nutzung der Werke durch die VG Wort ermittelt wird.