Hasskriminalität und Kommunalpolitik

26.09.2024

Hasskriminalität und Kommunalpolitik

Im Gespräch mit dem Staatsanwalt Dr. Johannes Zehendner

Dieser Beitrag thematisiert die hassmotivierten Straftaten gegen kommunale Mandatsträger:innen und die Gefahr, die sie für unsere Demokratie bedeuten. Die Bedrohung von und Gewalt gegen kommunale Repräsentant:innen wirken über die individuellen Opfer hinaus und erzeugen auch bei anderen Menschen Angst, die sich auf kommunaler Ebene politisch engagieren. Wenn Angst und Schrecken herrschen, ist kein freier Meinungsaustausch möglich und ein Kernelement der Demokratie gestört. Im Gespräch mit Staatsanwalt Dr. Johannes Zehendner geht es um strafrechtliche Lösungen und nicht-strafrechtliche Ergänzungen, um Mandatsträger:innen besser vor Bedrohungen und Angriffen zu schützen.

 

NomosInterview: Dr. Johannes Zehendner über Hasskriminalität und Kommunalpolitik

 

Dr. Johannes Zehendner ist seit 2022 Staatsanwalt in Augsburg und war zuvor knapp zwei Jahre Richter am Amtsgericht Freising. 2020 bis 2024 promovierte er berufsbegleitend zum Thema „Hasskriminalität und Kommunalpolitik“ bei Prof. Dr. Johannes Kaspar. Nebenamtlich arbeitet er am Lehrstuhl – etwa bei Korrekturen oder der Veranstaltung des jährlichen Moot Courts – und bereitet als AG-Leiter Referendar:innen auf das Examen vor.

 

 

Ziel der aktuellen Kampagne Quo vadis, Demokratie? ist es, dem wissenschaftlichen Diskurs und Austausch eine Plattform zu bieten. Dazu schaffen wir Raum für die kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen zur Zukunft unserer Demokratie. Neben aufschlussreichen Interviews und Diskussionen stellen wir auch aktuelle wissenschaftliche Beiträge frei zur Verfügung.

 

Disclaimer: Die im Rahmen dieses Interviews getätigten Aussagen und Meinungsäußerungen von Herrn Dr. Johannes Zehendner erfolgen ausschließlich in seiner Eigenschaft als Privatperson. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Zehendner sich weder in seiner dienstlichen Funktion als Staatsanwalt, noch im Namen der Staatsanwaltschaft Augsburg, noch in ihrem Auftrag oder mit ihrer Zustimmung äußert. Alle geäußerten Ansichten sind demnach rein persönlicher Natur und können nur als solche interpretiert werden.