Olympia 2024 und die Suspendierung des russischen olympischen Komitees

Olympia 2024 und die Suspendierung des russischen olympischen Komitees

von Dr. Paul Fischer

Mit Schiedsspruch vom 23. Februar 2024 hat der Court of Arbitration for Sport (CAS) die Berufung des russischen olympischen Komitees (ROK) abgewiesen (CAS 2023/A/10093). Dadurch wurde die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) vom 12. Oktober 2023 bestätigt, das ROK mit sofortiger Wirkung zu suspendieren. Das ROK ist somit nicht berechtigt, russische Athleten zu den Olympischen Sommerspiele 2024 zu entsenden.

Hintergrund und Einordnung der Entscheidung des IOK

Im Zuge des Kriegs gegen die Ukraine hat der russische Staat süd-östliche ukrainischen Regionen annektiert. In der Folge wurden dort „regionale olympische Organisationen“ geschaffen, welche die Mitgliedschaft im ROK beantragten und durch das ROK aufgenommen wurden. Das IOK sah darin eine Verletzung der territorialen Integrität des ukrainischen olympischen Komitees durch das ROK gemäß den Artikeln 28.5 und 30.1 der Olympischen Charta (OC). Danach ist der Zuständigkeitsbereich eines NOK jeweils an die Grenzen eines von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Staates gebunden. Der CAS führt mehrfach aus, dass der Beschluss des IOK nicht darauf zielte, zu entscheiden, ob die Annexion eines Teils der Ukraine völkerrechtswidrig war, oder wie nach dem Völkerrecht die Grenze zwischen Russland und der Ukraine zu ziehen ist, sondern allein die OC zur Bestimmung der territorialen Zuständigkeit des ROK angewandt hatte. Dabei konnte das IOK auch legitimerweise auf die Resolution der Vereinten Nationen vom 12. Oktober 2023 verweisen, wonach die Annexion der genannten Gebiete illegal ist. Die Suspendierung des ROK war nicht die erste Reaktion des IOK seit Beginn des
Russland-Ukraine-Krieges. Die Teilnahme russischer Athleten am internationalen Sportgeschehen war aufgrund von Empfehlungen des IOK und entsprechenden Maßnahmen der Sportverbände zunächst meist gänzlich ausgeschlossen und im weiteren Verlauf allenfalls unter neutraler Flagge erlaubt. Das IOK hat im Anschluss an die Suspendierung des ROK die Bedingungen für die Teilnahme russischer Athleten an den Olympischen Sommerspielen 2024 festgelegt. Danach dürfen für Olympia qualifizierte russische Athleten grundsätzlich unter neutraler Flagge teilnehmen, allerdings nur, wenn sie unter anderem nicht aktiv den Krieg unterstützen. Die Teilnahme russischer Team-Athleten an olympischen Mannschaftswettbewerben ist gänzlich ausgeschlossen.

Der politisch neutrale Sport und das Nationenprinzip – olympischer Segen oder Fluch?

Der Schiedsspruch des CAS und die Maßnahmen des IOK machen das Spannungsverhältnis förmlich greifbar, in welchem internationale Sportverbände bei Entscheidungen von solch politischer Tragweite agieren. Einerseits sind politische Neutralität und Universalität Grundprinzipien des internationalen Sports, an dessen Spitze das IOK steht. Politische Einmischung in den Sport verbitten sich die Sportverbände grundsätzlich mit Verweis auf ihre Autonomie. Auf Grundlage dieser Maximen haben die internationalen Sportwettbewerbe mit den Olympischen Spielen als ultimativer Instanz tatsächlich das Potenzial, Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen und politischen Systemen auf und neben dem Spielfeld zu vereinen und Hoffnung auf Frieden, Dialog und Versöhnung zu nähren. Andererseits sind Athleten auch im Sport einer Nation zugeordnet, was im Regelfall durch Landesflaggen, Kleidung in den Nationalfarben sowie dem Abspielen von Nationalhymnen signalisiert wird. Dieses „Nationenprinzip“ mag im Einzelfall zwar ein Katalysator für die einende und friedenfördernde Kraft des Sports sein, wenn sich Athleten aus politisch verfeindeten Nationen im sportlichen Wettkampf die Hände reichen. Es eignet sich allerdings auch dazu, Athleten zum Propagandamittel der jeweiligen Nation zu degradieren. Ob dieses Risiko für die Olympischen Sommerspiele 2024 durch die Maßnahmen des IOK vermindert oder ausgeschlossen wurde, bleibt abzuwarten – genauso wie die Zukunft des Nationenprinzips.

 

Dr. Paul Fischer ist Rechtsanwalt in der Münchener Sportrechtskanzlei Martens Rechtsanwälte. Er hat zur Autonomie der Sportverbände promoviert und berät seit vielen Jahren umfassend nationale und internationale Sportverbände, insbesondere bei der Gestaltung und Auslegung von Regelwerken sowie verbandspolitischen Fragestellungen. Dr. Paul Fischer hält regelmäßig Vorträge zu sportrechtlichen Themen und doziert zur Streitbeilegung im Sport an der Ludwig-Maximilians-Universität München.