Die ProdHaftRL 2024

08.02.2024

Die ProdHaftRL 2024: Neues, schärferes EU-Produkthaftungsrecht für die digitale Ära

Von Dr. Benedikt Rohrßen

Die EU passt die Produkthaftungsrichtlinie („ProdHaftRL“) an das digitale Zeitalter an. Der finale Kompromisstext steht und wird aller Voraussicht nach 2024 in Kraft treten. Die ProdHaftRL 2024 wird die altbekannte ProdHaftRL 1985 ersetzen, die seinerzeit darauf zielte, die Risiken innerhalb der modernen, massenhaften, mitunter komplexen Produktion angemessen zu verteilen und eine verschuldensunabhängige Haftung der Hersteller für fehlerhafte Produkte begründet. Die ProdHaftRL 2024 updatet die Produkthaftung, indem sie digitale Produkte wie Software und KI sowie neue Player in globalisierten Lieferketten einbezieht.

Die verschuldensunabhängige Haftung für das digitale Zeitalter kommt

Künftig haften auch Hersteller von Software und KI verschuldensunabhängig für deren Fehler. Ebenso haften Fulfillment-Dienstleister und Online-Plattformen für fehlerhafte Produkte, deren Verkauf sie unterstützen (indem sie z.B. die Produkte lagern, verpacken, transportieren oder B2C-Fernabsatzverträge ermöglichen). Der Europäische Rat hat soeben, als Ergebnis der informellen Trilogverhandlungen, am 24.1.2024 den „final compromise text“ der neuen Produkthaftungsrichtlinie veröffentlicht. Sofern das Parlament diesen Richtlinienentwurf annimmt, hat der Europäische Rat bereits seine Zustimmung signalisiert. Auslöser für das Update der Produkthaftungsrichtlinie sind die Digitalisierung (wer haftet bei Software-/KI-Fehlern?), die Circular Economy (wer haftet für recycelte, in Verkehr gebrachte Produkte?) und die Globalisierung (wer haftet, wenn in der EU der Hersteller nicht greifbar ist?).

Product Compliance und Produkthaftung gehen Hand in Hand

Als Teil eines ambitionierten Regulierungsprogramms – darunter der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (einem Kernstück des EU-Produktrechts), der revidierten Ökodesign-Richtlinie (mit dem Recht auf Reparatur) und der KI-Haftungsrichtlinie (mit ihrem Beweisregeln) – schafft die EU mit der ProdHaftRL 2024 neue Produkthaftungsregeln. Sie ergänzen das öffentlich-rechtliche Produktrecht zivilrechtlich und werden die bisherige Richtlinie 85/374/EWG voraussichtlich im Jahr 2026 ablösen (wobei innerhalb eines Übergangszeitraums beide Regelwerke parallel gelten werden, abhängig vom Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes). Die neue ProdHaftRL stellt den Gleichlauf mit der Product Compliance klar heraus, indem sie mehrfach auf die „relevant product safety requirements, including safety-relevant cybersecurity requirements“ abstellt, insbesondere:

 

  • für die Fehlerhaftigkeit eines Produkts,
  • für die Vermutung der Fehlerhaftigkeit bei fehlender Product Compliance, sowie
  • für die Frage, ob eine wesentliche Veränderung („substantial modification“) eines Produktes nach dessen Inverkehrbringen vorliegt und damit u.a. die Frist bis zum Erlöschen etwaiger Produkthaftungsansprüche neu beginnt.

Die neue Produkthaftungsrichtlinie verschärft die Produkthaftung auf mehreren Ebenen

  • Sachlich trifft sie jegliche beweglichen, fehlerhaften Produkte – einschließlich Elektrizität und Rohstoffen (beides wie bislang) sowie – neu – ausdrücklich digitale Bauunterlagen und Software. Kleine Softwarehersteller können indes den Rückgriff des Endherstellers vertraglich ausschließen.
  • Persönlich trifft sie nun nicht mehr nur Hersteller – Endhersteller, Teileherstellerster, Importeur, Quasi-Hersteller und Lieferanten. In einer globalisierten Welt öffnet die Produkthaftungsrichtlinie den Kreis der bislang sich auf den Hersteller fokussierenden Haftungssubjekte auf weitere Wirtschaftsakteure wie Fulfillment-Dienstleister und Online-Plattformen. Dazu verlängert sie die Haftungskaskade, sollte der Hersteller bzw. sollten die weiteren jeweils vorrangigen Haftungssubjekte nicht greifbar sein, um Geschädigten ein greifbares Haftungssubjekt zu ermöglichen.
  • Finanziell Die neue Produkthaftungsrichtlinie sieht einen größeren Schadensumfang vor: Als Schaden gelten danach auch medizinisch anerkannte Schäden an der psychischen Gesundheit sowie die Zerstörung oder irreversible Beschädigung von Daten. Der bisherige Selbstbehalt von 500 EUR sowie die bislang mögliche Haftungshöchstgrenze entfallen.

Innerhalb der Lieferkette sind die Risiken neu zu bewerten

Die Produkthaftung für in der EU in Verkehr gebrachte Produkte wird demnach mehrfach verschärft. Die Umsetzung hat voraussichtlich bis 2026 zu erfolgen. Hersteller, aber auch Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze sind gehalten, die Produkthaftungsrisiken innerhalb der Lieferketten neu zu bewerten, ggf. ihren Versicherungsschutz anzupassen und Verantwortlichkeiten vertraglich neu regeln.

 

Dr. Benedikt Rohrßen ist Rechtsanwalt bei Taylor Wessing und leitet deren Praxisgruppe Commercial Agreements & Distribution. Er berät Mandanten bei der Erschließung neuer Märkte und der strategischen (Um-)Strukturierung ihrer Vertriebssysteme, einschließlich der verbundenen vertriebs- und produktrechtlichen Fragen – vom Produktdesign/der Product Compliance bis zum Produktrückruf, stets bestrebt, Produkthaftung von vornherein zu vermeiden. Benedikt Rohrßen engagiert sich zudem als Herausgeberbeirat der Zeitschrift für Vertriebsrecht, als Dozent für Handels-, Vertriebs- und Vertriebskartellrecht an der Munich Business School und beim Deutschen Franchise Institut.

 

Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine Kurzfassung des Beitrags des Autors „Die EU-Produkthaftungs-RL 2024: Der „final compromise text. Verschärfte Produkthaftung plus Product Compliance-Pflichten im Zeichen von Digitalisierung, KI und Globalisierung“, der in Heft 1/2024 der ZfPC erscheinen wird. Als Preview finden Sie hier den Beitrag inkl. einer aktuellen Synopse der Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL 1985/ProdHaftRL-E 2022/ProdHaftRL-E 2024) [abgerufen am: 5.2.2024].