Der Handkommentar zur EMRK in 5. Auflage
Seit mehr als 70 Jahren bildet die Europäische Menschenrechtskonvention die rechtliche Grundlage für ein weltweit einzigartiges System des Menschenrechtsschutzes. Der Gerichtshof in Straßburg versteht die Konvention als ein „lebendiges Instrument“ („living instrument“), er interpretiert die Regelungen also dynamisch im Einklang mit heutigen Gegebenheiten und im Lichte neuer Herausforderungen.
Der Nomos-Handkommentar „EMRK Europäische Menschenrechtskonvention“ wurde schon im Jahr 2003 von Dr. Jens Meyer-Ladewig begründet und hat sich längst als juristisches Standardwerk etabliert. Inzwischen haben Prof. Dr. Martin Nettesheim und Rechtsanwalt Stefan von Raumer die herausgeberische Verantwortung übernommen. Für die 5. Auflage wurde das Werk gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Viele aktuelle Themen und Entwicklungen werden in dieser Neuauflage behandelt: von der Migration über die Corona-Pandemie bis hin zum Klimaschutz. Auch der Ausschluss Russlands aus dem Europarat wird bereits berücksichtigt.
Der Nomos-Kommentar ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für Anwaltschaft und Justiz, für Verwaltungsbehörden und Menschenrechtsorganisationen. Er bietet einen raschen Überblick über die Normen der EMRK und die hierzu ergangene Rechtsprechung.