Doping à la Carte

04.03.2024

Doping à la Carte

©Studio Weichselbaumer

Von Prof. Dr. Holm Putzke LL.M.

Mit Olympia und Fußball-EM werfen 2024 einige sportliche Großereignisse ihre Schatten voraus. Wer Doppeldeutigkeiten mag, wird dabei sogleich auch an die Schattenseiten des Sports denken. Denn wo Höchstleistungen erbracht werden, gibt es auch Doping, bei weitem nicht nur im Spitzen-, sondern auch im Breitensport. Sauberer Sport ist eine Illusion. Weniger aufgedeckte Dopingfälle bedeuten nicht, dass weniger verbotene Mittel oder Methoden zur Anwendung kommen, eher dass Kontrolleure zum falschen Moment am falschen Ort oder nicht schnell genug waren zu erkennen, womit eine manipulative Steigerung der natürlichen Leistungsfähigkeit bewirkt wird. Es ist ein permanenter Wettlauf der Dopingnutzer mit denen, die der illegalen Leistungssteigerung den Kampf angesagt haben. Mal springen die einen höher, mal sind die anderen schneller.

Wer hat die Nase vorn: Dopingnutzer oder Dopingjäger?

Wer bei diesem Wettlauf die Nase vorn haben möchte, braucht nicht nur gute Schuhe und beste Ärzte oder schnelle Ermittler und gründliche Richter. Es ist für alle Beteiligten zudem unerlässlich zu wissen, wo die Grenze verläuft zwischen Recht und Unrecht. Genau dafür gibt es nun druckfrisch die 2. Auflage unseres Kommentars zum Anti-Doping-Gesetz, den ich gemeinsam herausgeben darf mit meinen beiden Kollegen Michael Lehner und Martin Nolte. Wir haben nicht nur alles auf den neusten Stand gebracht, sondern auch kräftig erweitert. Insbesondere enthält unser Kommentar jetzt ausführliche Erläuterungen zum neu eingefügten § 4a und der darin enthaltenen Kronzeugenregelung. Wer nützliche Geheimnisse hat, kann die jetzt also einsetzen, um seine Haut zu retten – oder es jedenfalls versuchen. Darüber hinaus haben wir alles an relevanter Literatur und Rechtsprechung eingearbeitet, etwa zum Fall „Claudia Pechstein“ eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Schiedsklauseln im Sportbereich, das Urteil des Landgerichts Köln im Fall „Felix Sturm“ oder des Landgerichts München II zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings.

Doping für Kontrollierte und Kontrolleure

Die 2. Auflage unseres Kommentars ist genau genommen auch eine Art Doping, nämlich für alle, die ihre Leistung auf diesem Gebiet übernatürlich steigern wollen – selbstredend auf natürliche Weise! Dazu gehören Kontrolleure und Strafverfolger genauso wie Sportler, die in den Verdacht geraten, Dopingtäter zu sein, oder deren Verteidiger.

Wissenschaftliche Tiefe und praktische Erfahrung

Dass wir alle Bereiche in wissenschaftlicher Tiefe und auch mit großer praktischer Erfahrung abdecken, wird deutlich an dem Kreis der Autoren: Von Prof. Dr. Dieter Rössner stammt die Einleitung. Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel, beide vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln, haben § 1 kommentiert, Dr. Lars Mortsiefer von der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland die §§ 8, 9 und § 10, Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner § 11, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel § 2 und § 7 sowie Prof. Dr. Holm Putzke von der Universität Passau (also ich), die §§ 3, 4, 4a, 5, 6 und § 12.

Existenziell und essenziell

Zusammengefasst: Mit dieser 2. Auflage unseres Kommentars zum Anti-Doping-Gesetz bieten wir eine reichhaltige Ressource, die nicht nur aktuelles Wissen vermittelt, sondern auch praktische Werkzeuge an die Hand gibt, um im stetigen Kampf gegen Doping effektiv zu sein. Der Kommentar ist eine existenzielle Lektüre vielleicht auch für jene, die auf der Suche danach sind, wie ein Dopingmittel in ihre Zahnpasta gekommen sein könnte. Vor allem ist es aber eine essenzielle Lektüre für alle, die sich für einen fairen, integren und sauberen Sport einsetzen möchten.

 

Autor

Dr. Holm Putzke ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau, zudem Inhaber einer Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden sowie Gastprofessor an der Bahçeşehir Universität in Istanbul. Für die EU und OSZE war er als Berater tätig sowie Sachverständiger, unter anderem für den Deutschen Bundestag und Bayerischen Landtag. Forschungs- und Lehraufenthalte führten ihn nach Polen, Russland, Ungarn, in die USA, die Türkei und nach China. Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer ist er als Strafverteidiger tätig und ehrenamtlich als Richter des Bundessport- und Schiedsgerichts beim Bund Deutscher Radfahrer.

Der Nomos Handkommentar „Anti-Doping-Gesetz: AntiDopG“, 2. Aufl. 2024, 336 S., gebunden, ist aktuell erschienen und bestellbar.