Wir haben mit unserem Autor Dr. Gordian Konstantin Ebner über seine Dissertation „Weniger ist Mehr?“ gesprochen
Ihre Arbeit analysiert die Informationspflichten der DS-GVO kritisch und trägt den Titel „Weniger ist Mehr?“. Inwiefern ist weniger in diesem Kontext mehr?
„Fragt man nach der den Informationspflichten zugrundeliegenden Intention, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Regelungen – bzw. die aus ihnen resultierenden Datenschutzhinweise – im Kern sehr wichtige Zwecke verfolgen und sie daher nicht (gänzlich) verzichtbar sind.
Gleichzeitig zeigen Studien, dass die Informationspflichten diesen Zwecken derzeit nicht gerecht werden (können), weil die auf ihnen beruhenden Datenschutzhinweise zwangsläufig zu umfangreich und inhaltlich zu komplex sind. Ebenso wurde nachgewiesen, dass weniger Informationen potenziell zu „mehr“ Informiertheit führen.
Hierin liegt letztlich – wenn auch etwas vereinfacht – die Antwort auf die Titelfrage: Informationspflichten sind nicht gänzlich verzichtbar. Aber weniger und konzeptionell bessere Information ist „mehr“ als umfangreiche Information, weil sie bei der Vermittlung der ihr immanenten Botschaft wesentlich effektiver ist. Diese Erkenntnis gilt natürlich gerade für die uns alltäglich begegnenden Datenschutzhinweise.“
Wer sollte Ihr Buch unbedingt lesen?
„Das Buch richtet sich im Wesentlichen an drei Gruppen: Wegen seines Mittelteils, der im Stile eines Großkommentars sämtliche aktuelle Fragestellungen zu den Art. 12-14 DS-GVO sowie den §§ 32 und 33 BDSG praxisorientiert thematisiert, adressiert es insbesondere Praktiker:innen in IT-Rechtskanzleien, IT-Beratungsunternehmen sowie Datenschutzbeauftragte sämtlicher Unternehmen.
Daneben dient es Regelsetzenden auf europäischer wie nationaler Ebene als Evaluation der derzeitigen Ausgestaltung der Informationspflichten sowie ihrer Ausnahmen. Gleichzeitig illustriert es, worauf es bei einer hypothetischen Novellierung der entsprechenden Normen ankommen könnte und dient damit als Orientierungshilfe auf dem Weg zu einer Neuregulierung der Art. 12 ff. DS-GVO.
Als wissenschaftliche Abhandlung richtet sich die Arbeit selbstverständlich auch an Rechtswissenschaftler:innen und Studierende, die sich vertieft mit Fragestellungen im Kontext (datenschutzrechtlicher) Informationspflichten befassen.“
Sie zeigen auch Perspektiven auf. Können Sie diese kurz ausführen?
„Die Arbeit zielt im Kern auf eine Neuregulierung der Art. 12-15 DS-GVO. Getragen von den Erkenntnissen der Verhaltensökonomik sowie mit Blick auf die Informationspflichten anderer Datenschutzrechtsordnungen sollte hierbei in dreifacher Hinsicht vorgegangen werden:
Erstens sollte sich das Konzept der Informationsvermittlung grundlegend verändern. Hierfür bietet sich u.a. die vermehrte (ggf. verpflichtende) Verwendung von Bildsymbolen oder sog. PIMS an.
Zweitens sollten die Normen für eine erleichterte Rechtsanwendung in der Praxis auch in struktureller Hinsicht optimiert werden: beispw. sollte die Aufteilung der Informationen auf zwei Absätze aufgegeben und eine Informationsreihenfolge festgelegt werden.
Drittens sollten manche der bisherigen Informationen ersatzlos gestrichen und vereinzelt durch neue ersetzt werden. Erwägenswert wäre etwa eine Information über eine entgeltliche Weitergabe der Daten. Diese und weitere Vorschläge werden umfassend im letzten Kapitel der Arbeit erörtert.“