Die Zeitschrift Philosophisches Jahrbuch erscheint zweimal im Jahr und bietet ein breitgefächertes, anspruchsvolles philosophisches Programm. Die in einem doppelt anonymen Begutachtungsverfahren ausgewählten Beiträge bieten philosophische Abhandlungen aus theoretischen und praktischen Bereichen sowie historische Analysen und Entdeckungen. Initiativaufsätze bedeutender Philosophinnen und Philosophen werden im Rahmen von regelmäßigen Jahrbuch-Kontroversen von eingeladenen ‚Sparring-Partnern‘ eingehend diskutiert. Kritische Berichte und Diskussionen bieten einen Überblick über die Tendenzen der philosophischen Entwicklung. Wichtige philosophische Neuerscheinungen werden in ausführlichen Buchbesprechungen kritisch rezensiert.
ISSN Print 0031-8183
ISSN Online 2942-3325
Erscheint halbjährlich
Herausgegeben von der Görres-Gesellschaft
redaktion.phj@lrz.uni-muenchen.de
Die Zeitschrift Philosophisches Jahrbuch ist keine reine Open-Access-Zeitschrift. Es ist aber möglich, einzelne Beiträge in der Zeitschrift Open Access zu publizieren, indem die digitale Fassung unter einer von den jeweiligen Autor:innen gewählten Creative-Commons-Lizenz frei zugänglich gemacht wird. Der Verlag benötigt dafür eine Gebühr zur Deckung der Publikationskosten (Article Processing Charge – APC) in Höhe von pauschal 1.990,00 EUR (zzgl. ges. MwSt.). Viele wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen der Wissenschaftsförderung stellen entsprechende Mittel für die Publikation von Forschungsergebnissen zur Verfügung.
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Alle eingereichten Forschungsbeiträge, die den formalen Bedingungen genügen (Erstveröffentlichung, deutsch-, englisch-, französisch- oder englischsprachig, erkennbare argumentative Struktur) werden einem doppelt anonymen Begutachtungsverfahren unterzogen. Mit der Einreichung erklärt die einreichende Person, dass der Text bislang noch nicht in Teilen oder einer anderen Sprache veröffentlicht worden ist und dass der Text bis zur Entscheidung der Gutachter auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt wird. Zu jedem eingereichten Beitrag werden mindestens zwei Gutachten aus dem Kreis der Herausgebenden oder des wissenschaftlichen Beirats eingeholt. Der Prozess der Begutachtung dauert in der Regel drei Monate, kann sich aber in Einzelfällen länger erstrecken. Die wichtigsten Punkte der Gutachten werden den Autorinnen und Autoren im Anschluss in anonymisierter Form zugänglich gemacht.