Im Jahre 1947 als Die Unternehmung: Zeitschrift für Betriebswirtschaft und Organisation gegründet, ist das Swiss Journal of Business (SJB) eine begutachtete (double-blind), in Open Access zugängliche Zeitschrift der Betriebswirtschaftslehre. Sie zählt mit ihrem Konzept, theoretischen Anspruch und Praxisrelevanz in wissenschaftlich hochwertigen Beiträgen zu verbinden, zu den führenden europäischen Fachzeitschriften der Betriebswirtschaftslehre.
Zum Themenspektrum der Zeitschrift gehören sowohl alle Disziplinen der Betriebswirtschaftslehre als auch interdisziplinäre Themen, die den Horizont der betriebswirtschaftlichen Forschung und Praxis erweitern.
Das SJB verfolgt das Ziel, neue Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Forschung zu verbreiten, auf wichtige Problemstellungen in Gesellschaft, Forschung und Unternehmenspraxis aufmerksam zu machen, Forschungsagenden zu setzen, wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze vorzustellen und allgemein den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.
In vier Heften pro Jahr veröffentlicht das SJB:
Die Qualität der Aufsätze wird durch ein doppelt verdecktes Begutachtungsverfahren nach international üblichen Standards sichergestellt. Als Gutachter fungieren Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Wissenschaftszweigen. Zumeist sind dies Wissenschaftler mit einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund. Etwa jedes zweite eingereichte Manuskript wird zur Veröffentlichung angenommen. Wie bei wissenschaftlichen Zeitschriften üblich gibt es im Regelfall mehrere Begutachtungsrunden. Die Zeit von der Einreichung bis zur Veröffentlichung ist sehr unterschiedlich, dauert jedoch im Regelfall zwischen zehn und 18 Monaten.
Lesen Sie die Hefte der Zeitschrift Swiss Journal of Business in der Nomos eLibrary.
ISSN Online 2944-3741
Erscheint vierteljährlich
Swiss Journal of Business ist Organ der Schweizerischen Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SGB)
L’organe de la Société suisse de gestion d’entreprise
Manuskripte sind jederzeit willkommen. Hinweise für die formale Gestaltung finden Sie hier.
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Schweizerische Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SGB)
Gegründet auf Initiative von Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Käfer als Vereinigung Schweizerischer Betriebswirtschafter am 9. Februar 1952 (als SGB seit 1990)
Ziele und Zweck der Gesellschaft
Die Gesellschaft setzt sich in der Schweiz für die Belange der Betriebswirtschaft in den Bereichen Lehre und Forschung sowie für die Förderung des Gedankenaustauschs und der Kooperation zwischen Hochschule und Praxis ein. Sie bietet der Wirtschaftspraxis Erkenntnisse aus der betriebswirtschaftlichen Forschung und fördert gleichermassen eine Ausrichtung und Forschung der Lehre nach den Bedürfnissen der Wirtschaftspraxis. Gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein weiteres Anliegen der Gesellschaft.
Aktivitäten
Die Gesellschaft ist Herausgeberin der Zeitschrift «Swiss Journal of Business» und ermöglicht dadurch Erkenntnisse betriebswirtschaftlicher Forschung und Praxis zu publizieren und zu verbreiten.
Die Schweizerische Gesellschaft für Betriebswirtschaft führt regelmässig Informations-, Diskussions- und Weiterbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder sowie andere interessierte Personen durch. Sie ist Mitglied der Schweizerischen Akademie für Geisteswissenschaften.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus Vertretern aller schweizerischen Universitäten zusammen:
Präsident
Prof. Dr. Stefan Güldenberg, EHL Hospitality Business School, Lausanne, Schweiz
Vizepräsidentin
Prof. Dr. Claudia Wöhle, Paris Lodron-Universität Salzburg, Österreich
Vizepräsident
Prof. Dr. Jean-Paul Thommen, European Business School (EBS), Management Kompetenz AG
Vorstandsmitglieder
Mitglieder
Personen die ein Hochschulstudium auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft abgeschlossen oder entsprechende Kenntnisse in der beruflichen Praxis erworben haben
Der Nomos Verlag und die Schweizerische Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SGB) als Herausgeberin der Zeitschrift haben einvernehmlich beschlossen, das traditionsreiche Swiss Journal of Business (SJB) ab dem Jahrgang 2025 in das progressive Open Access-Format zu überführen. Die Open-Access-Darreichung der gesamten Zeitschrift auf Basis einer CC-BY-Lizenz erfolgt ab Ausgabe 1/25. Für die Veröffentlichung der einzelnen Beiträge erhebt der Verlag keine sog. Article Processing Charges (APC).
Unter der Lizenz Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) ist
erlaubt.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange die Lizenzbedingungen befolgt werden:
Den Autoren der Beiträge in Swiss Journal of Business werden keine Gebühren in Rechnung gestellt (also keine article processing charges oder submission charges).
Mehr zur Lizenz CC BY 4.0 International finden Sie hier: Deed – Namensnennung 4.0 International – Creative Commons , mehr zu der allgemeinen Open Access Richtlinie des Nomos Verlags finden Sie hier.
Die Autor:innen, die in dieser Zeitschrift veröffentlichen, behalten das Urheberrecht und die vollen Veröffentlichungsrechte ohne Einschränkungen.
Call for Papers
Call for Papers 4/2025
Innovation Efficiency and Effectiveness
Submission Deadline: 28. Februar 2025
Call for Papers 1/2026
Responsible and Human-centered Artificial Intelligence in Business Ethics – Standards, Processes and Behaviors
Submission Deadline: 1. September 2025
Swiss Journal of Business ist enthalten im VHB-Rating 2024 für Publikationsmedien (jeweils Rang C in den Teil-Ratings STEU, INT, MARK, OR, ORG, PERS, RECH, STRAT, TIE, WI und WEW sowie Rang 3 im Teilranking STRAT_prac).
Swiss Journal of Business indexiert in:
Swiss Journal of Business ist in den folgenden ProQuest Datenbanken enthalten
Die OAI-PMH-Schnittstelle ist in der Nomos eLibrary angelegt. Das Protokoll OAI-PMH ist webbasiert. OAI (Open Archives Initiative) ist eine Initiative, die die Definition einer offenen Schnittstelle zum Austausch von Metadaten zur Aufgabe hat. (https://www.openarchives.org/pmh/)
Swiss Journal of Business verfolgt das Ziel, neue Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Forschung zu verbreiten, auf wichtige Problemstellungen in der Unternehmenspraxis aufmerksam zu machen, wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze für die Praxis vorzustellen und allgemein den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.
Die Veröffentlichung der Originalartikel umfasst folgende Kategorien:
Reine Firmenpräsentationen oder Beschreibungen unternehmerischer Probleme, die keine Problemlösungskomponenten mit sich bringen, werden nicht veröffentlicht.
AutorInnen müssen bestätigen, dass sie ein Originalmanuskript einreichen, das nicht anderweitig veröffentlicht oder zur Veröffentlichung vorgelegt wurde.
Manuskripte, die zur Veröffentlichung in Swiss Journal of Business eingereicht werden, dürfen erst an anderer Stelle zur Veröffentlichung angeboten werden, wenn das Begutachtungsverfahren abgeschlossen ist.
Die HerausgeberInnen entscheiden über die Veröffentlichung von Artikeln auf der Grundlage der Qualität und Eignung des Artikels für die Zeitschrift, der Verlag hat hierauf keinen Einfluss.
Jedes Manuskript, das von potenziellen AutorInnen für Swiss Journal of Business eingereicht wurde, wird auf der Grundlage eines doppelt-blinden Begutachtungsprozesses bewertet. Als Gutachtachter fungieren ExpertInnen aus den jeweiligen wissenschaftlichen Disziplinen. In den meisten Fällen handelt es sich um WissenschaftlerInnen mit einem betriebswirtschaftlichem Hintergrund. Da die Gutachten detaillierte Kritikpunkte enthalten müssen, sind Fälle, in denen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verletzt wurden, leicht erkennbar.
Bei eigenen Interessenkonflikten bittet der / die ChefredakteurIn ein/en der RedakteurInnen, den Begutachtungsprozess für einen eingereichten Artikel zu koordinieren. Ebenso behandelt er / sie Interessenkonflikte auf Seiten von MitarbeiterInnen, AutorInnen, GutachterInnen und Redaktionsmitgliedern
Wie es für wissenschaftliche Zeitschriften typisch ist, gibt es in der Regel mehrere Überprüfungsrunden. Während die Gutachten aus einem ersten Durchlauf innerhalb von drei Monaten an die AutorInnen geschickt werden, variiert die Zeit von der Einreichung bis zur Veröffentlichung stark, dauert aber in der Regel nicht mehr als 12 Monate.
Um den wissenschaftlichen Diskurs und die kumulative Forschung zu fördern sowie die Qualität zu sichern, legen die Herausgeber bei der Überprüfung der Beiträge Wert darauf, dass in Bezug auf die verwendeten Daten größtmögliche Transparenz geschaffen wird.
Bei der Einreichung des Manuskripts verpflichten sich die AutorInnen empirischer Beiträge, dass sie die Art und Weise, in der Daten gesammelt wurden, und/oder die von Dritten zur Verfügung gestellten Datensätze (z.B. Datenbanken) ausreichend dokumentieren, um die Forschungsergebnisse replizierbar zu machen und sekundäre Analysen zu ermöglichen. Gleichzeitig erklären sie sich bereit, die verwendeten Daten im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung zu stellen.
AutorInnen, die in Swiss Journal of Business publizieren möchten, wird empfohlen, die hier verfügbaren Autorenhinweise einzusehen, bevor sie ihr Manuskript einreichen.
AutorInnen sind nicht verpflichtet, Gebühren für die Artikelbearbeitung oder -einreichung (APCs, article processing charges) zu zahlen.
Um Plagiate zu vermeiden, müssen AutorInnen in Ihrem Manuskript deutlich kennzeichnen, wenn Inhalte aus anderen Quellen übernommen werden. Die AutorInnen müssen sicherstellen, dass ihr Beitrag keine verleumderischen Informationen enthält und keine Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder weitere Rechte Dritter verletzt.
Die Reihenfolge der Urheberschaft sollte von allen Co-AutorInnen gemeinsam festgelegt werden. Die Auflistung der AutorInnen sollte genau widerspiegeln, wer den Artikel geschrieben und die Forschung durchgeführt hat.
Wenn ihr Manuskript der Zeitschrift vorgelegt wurde, sollten sich alle AutorInnen darüber im Klaren sein und zustimmen, dass der / die HauptautorIn ein Formular zur Übertragung der Urheberrechte in ihrem Namen unterschreibt.
Darüber hinaus sollten etwaige Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Publikation eines bestimmten Artikels von den AutorInnen offen gelegt werden.
Wenn ein signifikanter Fehler in ihrem veröffentlichten Artikel vorliegen sollte, sollten AutorInnen den / die HerausgeberInnen informieren und mit dem / der HerausgeberIn zusammenarbeiten, um ein Erratum, Addendum oder einen Widerruf zu veröffentlichen, falls erforderlich.
Der Nomos Verlag legt besonderen Wert auf die hohe Qualität seines Zeitschriftenportfolios und überwacht die Einhaltung redaktioneller Qualitätsstandards für die in Swiss Journal of Business veröffentlichten Artikel. Unsere allgemeinen ethischen Veröffentlichungsrichtlinien finden Sie hier.
Der Nomos Verlag und die Herausgeber übernehmen keine Verantwortung für unaufgefordert eingereichte Manuskripte. Durch die Annahme eines Manuskripts erwirbt der Verlag von den Autor:innen alle Rechte, insbesondere auch das Recht auf weitere Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken durch photomechanische oder andere Techniken. Ausführliche Informationen zur Urheberrechtsrichtlinie von Nomos finden Sie hier.
Um eine langfristige Archivierung und den Zugang zu Swiss Journal of Business zu gewährleisten, arbeitet Nomos mit Portico zusammen.
Die Qualität der in der Zeitschrift Swiss Journal of Business veröffentlichten Aufsätze wird durch ein doppelt-blindes Peer-Review-Verfahren nach international üblichen Standards gesichert. Dieses Verfahren soll die Anonymität sowohl der Autor:innen als auch der Gutachter:innen wahren. Hat ein/e Gutachter:in Kenntnis von der Identität mindestens eines/r der Autor:innen des Manuskripts, ist er oder sie verpflichtet, die Redaktion zu informieren und mögliche konkurrierende oder widersprüchliche Interessen anzugeben.
Da das Peer-Review-Verfahren für die Aufrechterhaltung hoher Publikationsstandards von entscheidender Bedeutung ist, verlassen wir uns auf Gutachter:innen, die Experten aus dem entsprechenden akademischen Zweig sind, meist mit einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund. Die Gutachter:innen sind verpflichtet, potenzielle konkurrierende oder widersprüchliche Interessen anzugeben. Der / Die Chefredakteur:in ist dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob diese Interessenkonflikte die Qualität der Begutachtung selbst beeinträchtigen können. Die Gutachter:innen sind angewiesen, die Arbeit unvoreingenommen und objektiv zu beurteilen. Wenn die Gutachter:innen während der Begutachtung feststellen, dass sie für die Durchführung der Begutachtung nicht qualifiziert sind (z.B. nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügen) oder potenzielle Interessenkonflikte oder konkurrierende Interessen entdecken, müssen sie die Redaktion der Zeitschrift benachrichtigen. Die Gutachter:innen dürfen keine Informationen aus dem laufenden Begutachtungsprozess verwenden, um sie zu ihrem Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu nutzen. Dazu gehört auch, dass sie den Autor:innen vorschlagen, auf ihre eigene Arbeit oder die eines/r Kollegen/in zu verweisen, wenn dies nicht notwendig ist. Auch alle anderen ethischen Bedenken sollten der Redaktion zur Kenntnis gebracht werden. Wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, dürfen die GutachterInnen keine dritte Person zur Durchführung der Begutachtung hinzuziehen.
Wie bei wissenschaftlichen Zeitschriften üblich gibt es im Regelfall mehrere Begutachtungsrunden. Da wir bestrebt sind, die erste Runde der Gutachten innerhalb von drei Monaten an die Autor:innen zu schicken, bitten wir unsere Gutachter:innen, das Gutachten vor Ablauf der Frist einzureichen, sofern die zeitliche Einschränkung die Qualität der Begutachtung nicht beeinträchtigt. Da die Gutachten detaillierte Kritikpunkte enthalten müssen, sind Fälle, in denen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verletzt wurden, leicht erkennbar. Die Zeitschrift schreibt kein bestimmtes Format oder einen bestimmten Stil für das Gutachten vor. Es ist jedoch üblich, vertrauliche Kommentare an die Redaktion mit einer Empfehlung zur Annahme/Überprüfung/Ablehnung des Manuskripts zu richten. Gutachter:innen werden gebeten, Kommentare und Vorschläge zur Qualität und Exaktheit der Studie abzugeben und sollten davon absehen, das Manuskript nach ihren Wünschen umzuschreiben. Ein sorgfältig erstelltes Gutachten hilft den Autor:innen, ihre Arbeit zu verbessern. Daher erwarten wir konstruktive Verbesserungsvorschläge und klar formulierte Kommentare für die Autor:innen und Herausgeber:innen. Gutachter:innen sollten auch davon absehen, den Begutachtungsprozess künstlich zu verlängern, indem sie um unnötige oder irrelevante Informationen bitten. Der Begutachtungsprozess muss stets die höchsten Standards in Bezug auf das wissenschaftliche Arbeiten und die wissenschaftliche Integrität einhalten.