Die Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) ist das neue publizistische Forum für alle Aspekte der wissenschaftlichen Befassung mit der Lehre und dem Lernen des Rechts und der Rechtswissenschaft. Sie eröffnet und verstetigt die Forschungsperspektive auf die Lehre und bringt damit neue Erkenntnisse in den rechtswissenschaftlichen und hochschuldidaktischen Diskurs ein. Die ZDRW schlägt damit Brücken zwischen der allgemeinen Hochschuldidaktik, der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik und der Rechtswissenschaft. So werden wechselseitig Blickwinkel erweitert und verschiedene Perspektiven auf das Lehren und Lernen von Recht und Rechtswissenschaft eröffnet. Die ZDRW richtet sich an alle mit der Lehre von Recht und Rechtswissenschaft Befassten.
Die Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft richtet sich an alle mit der Lehre von Recht und Rechtswissenschaft Befassten. Dies sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten und Fachbereichen der Universitäten Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen mit einschlägigen Studiengängen alle anderen an den Hochschulen Lehrenden, insbesondere wissenschaftliche Mitarbeiter, Assistenten, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte Wissenschaftler anderer Disziplinen Ausbilder im zweiten Abschnitt der Juristenausbildung, also etwa Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Verwaltungsjuristen und sonstige Praktiker, die mit der Referendarausbildung beschäftigt sind Justizprüfungsämter Mitarbeiter aus den Bereichen Studiengangsentwicklung, -koordination und -leitung beschäftigten Mitarbeiter („Third Space“). Als einziges deutschsprachiges Organ wendet die Zeitschrift sich auch an diese Personengruppen im deutschsprachigen Ausland, weswegen sich sowohl im Beirat als auch unter den potenziellen Autoren Wissenschaftler aus Österreich und der Schweiz befinden.
ISSN Print 2196-7261
ISSN Online 2942-3570
Erscheint vierteljährlich
Wir laden alle an Fragestellungen der juristischen Ausbildung Interessierten herzlich ein, Beiträge einzureichen. Die eingereichten wissenschaftlichen Beiträge und Werkstattberichte werden vor ihrer Veröffentlichung einer fachlichen Begutachtung unterzogen, deren Ergebnis den Autorinnen und Autoren als Feedback zur Verfügung stehen wird. Wenn Sie einen Tagungsbericht, eine Medienkritik oder Methodenvorstellung verfassen möchten, bitten wir Sie, uns aus Gründen der Heftplanung vorab zu kontaktieren.
I. Wissenschaftliche Beiträge (48.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten)
Gegenstand der wissenschaftlichen Beiträge ist das Lehren und Lernen des Rechts und der Rechtswissenschaft sowie damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen. Autorinnen und Autoren sind nicht auf eine allein rechtswissenschaftliche Perspektive beschränkt. Auch Erkenntnisse anderer Disziplinen können und sollen nutzbar gemacht werden, um Lehr-/ Lernprozesse in der juristischen Ausbildung sowie deren Rahmenbedingungen erklärbar zu machen bzw. kritisch zu hinterfragen. Interdisziplinäre Beiträge sind naheliegend und wünschenswert.
II. Werkstattberichte (22.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten)
Werkstattberichte nehmen lehrbezogene Forschungsprojekte und die aktuelle Lehrpraxis aus einer erfahrungsbasierten Perspektive in den Blick. Auf diese Weise wird ein Forum für Austausch aktueller rechtsdidaktischer Fragen eröffnet. Im Format eines Werkstattberichts sind etwa best-practice–Beispiele für Veranstaltungskonzepte oder ‑sequenzen ebenso wie die Vorstellung von Forschungsvorhaben mit Bezug zur Hochschullehre denkbar. Die Beiträge sollten möglichst in den aktuellen rechts- bzw. hochschuldidaktischen sowie ggf. rechtswissenschaftlichen Diskurs eingeordnet werden oder an andere ähnliche Projekte anknüpfen. In diesem Zusammenhang wird Autorinnen und Autoren angeboten, ihren Beitrag durch ausgewiesene Hochschuldidaktikerinnen oder Hochschuldidaktiker kommentieren zu lassen.
III. Methodenvorstellung (6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten)
In loser Abfolge werden in der ZDRW Lehr-Lern-Methoden mit Anwendungsmöglichkeiten in der juristischen Lehre vorgestellt. Auf diese Weise sollen Lehrende zur Erprobung der Methoden in der eigenen Lehrveranstaltung angeregt werden.
IV. Standpunkte (12.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten)
Die Rubrik „Standpunkte“ erscheint in loser Abfolge. Sie ist reserviert für Meinungsäußerungen zu Fragen der Lehre und des Lernens des Rechts und der Rechtswissenschaft. Hier werden Kommentare veröffentlicht und kontroverse Diskussionen zu einem Thema geführt. Bezugnahmen auf andere Quellen sind möglich, aber nicht zwingend.
V. Tagungsforum (12.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten)
Das Tagungsforum ist der Einstimmung auf Fachveranstaltungen mit einem Lehr-/Lernbezug sowie ihrer Nachbereitung gewidmet. In dieser Rubrik sind zwei unterschiedliche Beitragsformate vorgesehen: Die Rubrik bietet einerseits Raum für inhaltliche Ausblicke auf kommende Tagungen, in denen Autorinnen und Autoren angesichts der Tagungsprogramme Erwartungen an die Veranstaltungen formulieren. Andererseits besteht die Möglichkeit für die Nachlese zu Tagungen. Die Beiträge sollen sich dabei nicht auf einen reinen Bericht beschränken, sondern sich kritisch mit den Inhalten auseinandersetzen und auch offene (Forschungs-) Fragen benennen.
VI. Medienkritik (16.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten)
Neben den klassischen „Buchrezensionen“ können in der Rubrik „Medienkritik“ der ZDRW auch andere Medien besprochen werden, die sich mit Lehr-/Lernfragen in der juristischen Ausbildung befassen, beispielsweise Lernsoftware, Videos oder ganze E-Learning-Arrangements.